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             MIF-Verordnung – Anwendungsauswahl am POS Terminal
             Am 19. Mai wurde die Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge im Amtsblatt der Europäischen Union
                veröffentlicht. Im Artikel 8 (Art. 8) wurden Regelungen zum „Co-badging und zur Wahl der Zahlungsmarke bzw. Zahlungsanwendung“ am POS getroffen. Diese
                Regelungen gelten ab 9. Juni 2016
                 Wie die Auswahl im Detail umzusetzen ist, ist in der Verordnung nicht geregelt.
             
             In diesem Dokument werden die Auswirkungen der Verordnung auf die Anwendungsauswahl am POS evaluiert und eine mögliche Lösung vorgeschlagen.
             MIF_0.7.4_VdTH.PDF